Hier können Sie sich die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen.

1. Allgemeines:

  1. Für alle Geschäfte der eventwürze GmbH gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Bei Zustandekommen eines Geschäftes gelten diese als automatisch anerkannt. Nebenabreden oder Abweichungen dazu sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich getroffen und von beiden Parteien bestätigt worden sind. Entgegenstehende oder kollidierende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich abgewehrt.
  2. Sämtliche Angebote, Preislisten und Werbeunterlagen der eventwürze GmbH sind freibleibend und unverbindlich solange wir Selbige nicht mit einer Bindungsfrist oder einer entsprechenden Gültigkeit versehen.
  3. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann und keine verbindliche Zusage des Preises beinhaltet. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben immer für eine Mieteinheit mit maximal 7 Tagen, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen MwSt., zzgl. Nebenkosten wie Verpackung, Lieferung, Aufbau (falls nötig), Versicherung, Einfuhrzölle und sonstiger eventuell auftretender Kosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung.
  4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die eventwürze für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
  5. Der Ersatz von Schäden wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung ist auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt. Der Ersatz von Schäden des Kunden aus entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die eventwürze bzw. deren Mitarbeiter die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch die eventwürze fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, im einzelnen Schadensfall auf höchstens das Dreifache des Auftragswertes. Für die Höhe von Schadensersatzleistungen sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsbeziehung sowie der Wert der Ware in Betracht zu ziehen und angemessen zu berücksichtigen.
  6. Erfüllungsort ist Oberpframmern. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
    Als vereinbart gilt der Leistungsumfang, der sich aus Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung sowie sonstiger schriftlicher Dokumentation ergibt. Änderungen und Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls immer der Schriftform.
  8. Für etwaige Druckfehler in allen Dokumenten wird keine Haftung übernommen.

 

2. Zusätzlich geltende Bedingungen für die Vermietung

  1. Die eventwürze GmbH verpflichtet sich, Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die eventwürze ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls, aus welchem Grund auch immer, nicht das bestellte Material zu liefern ist.
  2. Die Auslieferung erfolgt ab Lager (derzeit Oberpframmern). Wünscht der Mieter Anlieferung an eine vom Mieter anzugebende und richtige Anschrift, so wird die eventwürze dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung, Übergabe an Post, Bahn, Spediteur oder Frachtführer auf den Mieter über, und zwar auch dann, wenn selbige Vorgänge durch die eventwürze initialisiert oder die Anlieferung komplett übernommen hat. Auf Wunsch des Mieters wird die Lieferung, auf dessen Kosten, gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert.
  3. Der Mieter, oder ein von ihm benannter Vertreter, hat bei der Anlieferung und Abholung des Materials anwesend zu sein und die Lieferung auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen.
  4. Falls Mieter oder Vertreter bei der Anlieferung nicht anwesend sind, werden die vermieteten Güter – sofern möglich- am vereinbarten Übergabeort hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung durch die eventwürze ohne eigene Prüfung an.
  5. Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
  6. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind – soweit diese durch zumutbare Untersuchungen sofort feststellbar sind – unverzüglich gegenüber der eventwürze schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist und nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Bei Mängeln an der Lieferung steht der eventwürze das Recht zur Nachbesserung der betroffenen Teile zu oder die Lieferung von entsprechendem Ersatz. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit ausgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Mieter eine Herabsetzung des Mietzinses und, falls die Nutzung der Mietsache nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
    Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, fehlerhafte Montage, Nichtbeachtung der Aufstell- und Anschlussbedingungen oder Veränderungen an der gelieferten Ware zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
  8. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum der eventwürze nicht durch Dritte beschädigt oder sonst beeinträchtigt wird. Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietsache unverzüglich gegenüber der Eventwürze anzuzeigen.
  9. Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder durch eine dritte Person verursacht wird. Die eventwürze kann verlangen, dass Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diese abgetreten werden.
  10. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust hat der Mieter den Wiederbeschaffungspreis in voller Höhe zu erstatten.
  11. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie er sie übernommen hat an die eventwürze zurückzugeben. Ist eine Abholung durch die eventwürze vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut nach Ablauf der Mietzeit abholfertig und verpackt bereit zu halten. Anderenfalls ist die eventwürze berechtigt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die zu erbringenden Leistungen in Rechnung zu stellen.
  12. Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme vor Ort nicht möglich, so akzeptiert der Mieter, dass die endgültige Zählung und Schadensfeststellung erst in den Räumen der eventwürze stattfindet. Die eventwürze stellt sicher, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung im Lager keine weiteren Verluste oder Beschädigungen eintreten.
  13. Ist ein fester Rückgabetermin nicht vereinbart, oder ist die Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das Rücknahmeverlangen mindestens 48 Stunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor der gewünschten Rückgabe schriftlich anzuzeigen, Sonn-, Feier- und Samstage bleiben bei Berechnung dieser Frist unberücksichtigt.
  14. Falls der Mieter oder dessen Vertreter bei der Abholung des Mietgutes nicht anwesend sind, werden die vermieteten Güter – sofern möglich – am vereinbarten Übergabeort durch die eventwürze oder einen Beauftragten abgenommen. In diesem Fall erkennt der Mieter eventuelle Mängel- oder Fehlbestandsanzeigen durch die Mitarbeiter der eventwürze an.
    Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet 50% des Nettomietpreises zuzüglich der gesetzlichen
  15. MwSt. zu bezahlen, wenn die Kündigung in weniger 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt. Kündigt der Mieter innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn werden 100 % des Nettomietpreises zzgl. der Mehrwertsteuer fällig. In beiden Fällen hat der Rücktritt schriftlich zu erfolgen.
  16. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust des Mietgutes bis zur Rückgabe der Mietsache an die eventwürze. Die Versendungsgefahr trägt der Mieter. Verzögert sich die Abholung oder Rückgabe aus Gründen, die die eventwürze zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen, alles ihm Zumutbare unternehmen, um das Mietgut bis zur Abholung entsprechend zu schützen. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Rückgabe an die eventwürze in seiner Verantwortung. Bei Messebelieferungen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss.
  17. Das Anbringen von Werbematerialien ist nur nach Rücksprache erlaubt. Falls dieses genehmigt wird, müssen die Anbringungen rückstandsfrei und ohne Beschädigungen vom Mieter wieder entfernt werden.
  18. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Gleichzeitig behält sich die eventwürze vor nach eigenem Ermessen und in besonderen Fällen, das Mietgut zusätzlich zu versichern und hierfür eine Prämie auf Nachweis in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung der eventwürze hierzu besteht jedoch nicht. Falls die Mietgegenstände durch die eventwürze versichert sind, obliegt es dem Mieter, im Falle von Diebstahl oder sonstigen Vorkommnissen diese unverzüglich nach Feststellung der zuständigen Polizeibehörde und der eventwürze zu melden. Verletzung dieser Pflicht führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und macht den Mieter voll haftbar.
  19. Gibt der Mieter das Mietgut nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jede angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Falls, durch eine bereits im Vorfeld durch die eventwürze geplante Weitervermietung selbiger zusätzliche Kosten entstehen sind diese ebenfalls vom Mieter zu tragen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung nicht nach, kann die eventwürze Schadensersatz in der Höhe des Wiederbeschaffungspreises für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen.
  20. Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto (bei Übernahme) ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, dass zwischen dem Mieter und der eventwürze anders lautende schriftliche Vereinbarungen bestehen.
  21. Die eventwürze ist berechtigt, bei Vereinbarung von Vorkasse oder Teilzahlungen vor Lieferung, das Mietgut ohne weitere Mahnungen nicht auszuliefern, oder vor dem vereinbarten Rückgabetermin wieder abzuholen, wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht, oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der Mieter kann daraus keine Schadensersatzansprüche ableiten da er seine Pflichten verletzt hat.
    Im Bedarfsfall ist die eventwürze berechtigt, eine angemessene Kaution für die Ware in Bar zu verlangen.

 

Zusätzlich zu I. geltende Bedingungen für den Verkauf

  1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behält sich die eventwürze vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
  2. Alle von der eventwürze angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Teillieferungen sind ausdrücklich vorbehalten.
  3. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung, Übergabe an Post, Bahn, Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die eventwürze die Anlieferung oder Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden wird die Lieferung auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert.
  4. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich abzunehmen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  5. Die Gewährleistung beträgt – soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist – 6 Monate und beginnt mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung.
  6. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind – soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Leistungen – schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist und nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Bei Mängeln der Lieferung wird die eventwürze die Teile nach deren Wahl nachbessern oder ersetzen oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Gelingt die Nachbesserung nicht in angemessener Zeit oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Kunde eine Herabsetzung des Kaufpreises oder, falls die Nutzung des Liefergegenstandes nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die eventwürze ist berechtigt, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Kunden abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, die auf leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der eventwürze beruhen, sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf die betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, fehlerhafte Montage, Nichtbeachtung der Aufstell- und Anschlussbedingungen oder Veränderungen an der gelieferten Ware.
  7. Für die im Rahmen der Gewährleistung zur Verfügung gestellten Ersatzstücke und die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
    Für die Gewährleistung erlischt mit der Vornahme von Eingriffen oder Änderungen an der gelieferten Ware durch den Kunden oder durch Dritte.
  8. Der Ersatz von Schäden des Kunden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, aus entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die eventwürze oder ihre Mitarbeiter die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wird eine wesentliche Vetragspflicht von der eventwürze verletzt, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, im einzelnen Schadensfall auf höchstens das Dreifache des Auftragswertes.
  9. Die Gewährleistungsfrist nach Ziffer III. 5 dieses Vertrages gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  10. Die eventwürze behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der eventwürze rechtzeitig nachkommt. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die eventwürze ab, die die Abtretung annimmt. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechte von der eventwürze beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die eventwürze berechtigt, auch ohne Rücktritt und ohne Nachfristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die eventwürze vor. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware (Vermischung) mit anderen nicht der eventwürze gehörenden Waren erwirbt die eventwürze das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware zu anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die eventwürze unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Die der eventwürze hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Die der eventwürze nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten gibt diese auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl frei, wenn der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  11. Weigert sich der Kunde, die bestellte Ware abzunehmen, ist die eventwürze berechtigt, bei Lageware 25 % des Listenpreises zu verlangen. Bei Ware, die nicht auf Lager sind, ist der eventwürze der tatsächlich entstandene Schaden zu bezahlen.

 

Zusätzlich zu I. geltende Bedingungen für den Webauftritt

  1. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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